FAQ/Fragen zu den Unterstützungsleistungen
Welche Unterstützungen bietet die PHZH zum Projekt Umsetzung VSG an?
- Konkrete Angebote zur Umsetzung des neuen Volksschulgesetzes / Konkrete Angebote VSG
Während der Umsetzung brauchen die Schulen und Gemeinden bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen, welche die PHZH im Auftrag des Volksschulamtes ab September 2006 erbringen wird: Arbeit mit Schulprogramm, Arbeiten an pädagogischen Schwerpunkten (Qualität; Zusammenarbeit Mitwirkung und Partizipation; Umgang mit Vielfalt/Förderung von Kindern mit bes. Bedürfnissen; Sprachförderung), Coaching für Schulleitende, QUIMS. - Zusätzliche Angebote von der PHZH, Departement Beratung und Schulentwicklung, um einzelne Themen zu vertiefen.
Wenn Sie von der PHZH neben den angebotenen Unterstützungsleistungen Beratungen und/oder schulinterne Weiterbildungen beziehen möchten, dann ist das selbstverständlich möglich. Finanzielle Grundlage für vertiefende Leistungen bilden dann die regulären Tarife des Departements Beratung und Schulentwicklung.
Wie können wir als Gemeinde oder als Schule Unterstützungsleistungen bei der PHZH bestellen?
Die Bestellung können nur Online über diese Website (umsetzung-vsg.phzh.ch) getätigt werden. Für eine gute Zusammenarbeit ist es hilfreich, wenn Ihrerseits nur eine Kontaktperson für die Koordination angegeben wird (vor allem wenn mehrere Schulen/Schuleinheiten/Gemeinden die Durchführungen zusammen planen). Die Bestellungen müssen mind. 3 Monate vor der Durchführung erfolgen.
Die Bestellung können nur Online über diese Website (umsetzung-vsg.phzh.ch) getätigt werden. Für eine gute Zusammenarbeit ist es hilfreich, wenn Ihrerseits nur eine Kontaktperson für die Koordination angegeben wird (vor allem wenn mehrere Schulen/Schuleinheiten/Gemeinden die Durchführungen zusammen planen). Die Bestellungen müssen mind. 3 Monate vor der Durchführung erfolgen.
Wie organisieren wir die für die VSG-Umsetzung erhaltenen Weiterbildungswochen?
Die Verantwortung für die Organisation der Weiterbildungswochen liegt bei Ihnen. Zwei Punkte müssen beachtet werden:
Die Verantwortung für die Organisation der Weiterbildungswochen liegt bei Ihnen. Zwei Punkte müssen beachtet werden:
- Die Termine müssen so früh wie möglich mit uns abgesprochen werden, damit die Fachpersonen bestellt und die Durchführungstermine fixiert werden können.
- Während den Weiterbildungswochen ist es wichtig, dass Sie Zeitfenster für die Verarbeitung und Vertiefung der Inputs einplanen.
Wer führt die Angebote durch?
Die Angebote werden von Fachpersonen der PHZH und der HfH (Hochschule für Heilpädagogik) durchgeführt.
Die Angebote werden von Fachpersonen der PHZH und der HfH (Hochschule für Heilpädagogik) durchgeführt.
Wie viel kosten die Unterstützungsleistungen
Die Beratung der Schulbehörde kostet CHF 720, die Arbeit mit dem Schulprogramm kostet CHF 550. Beide werden vollumfänglich vom Kanton rückerstattet. Bei den pädagogischen Schwerpunkten übernimmt der Kanton CHF 400 von den CHF 600 pro Halbtag. Es werden nur Leistungen der Pädagogischen Hochschule Zürich und der Hochschule für Heilpädagogik vom Kanton mitfinanziert.
Die Beratung der Schulbehörde kostet CHF 720, die Arbeit mit dem Schulprogramm kostet CHF 550. Beide werden vollumfänglich vom Kanton rückerstattet. Bei den pädagogischen Schwerpunkten übernimmt der Kanton CHF 400 von den CHF 600 pro Halbtag. Es werden nur Leistungen der Pädagogischen Hochschule Zürich und der Hochschule für Heilpädagogik vom Kanton mitfinanziert.
Wohin geht die Rechnung und wie wird der Betrag vom Kanton zurückerstattet?
Nachdem Sie als Gemeinde oder Schule ein Angebot im Rahmen der Unterstützungsleistungen durchgeführt haben, stellt die PHZH Ihnen Rechnung über die erbrachten Leistungen. Sie füllen dann den Rückerstattungsbeleg aus, den sie vom VSA bekommen haben oder auf der VSA-Internetseite herunterladen können und schicken diesen zusammen mit der Rechnung ans VSA.
Nachdem Sie als Gemeinde oder Schule ein Angebot im Rahmen der Unterstützungsleistungen durchgeführt haben, stellt die PHZH Ihnen Rechnung über die erbrachten Leistungen. Sie füllen dann den Rückerstattungsbeleg aus, den sie vom VSA bekommen haben oder auf der VSA-Internetseite herunterladen können und schicken diesen zusammen mit der Rechnung ans VSA.