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FAQ/Fragen zu den Aus- und Weiterbildungsangeboten

 
Wie können sich die Teilnehmer für die Weiterbildung Umsetzung VSG anmelden?
Die Anmeldung nimmt das Volksschulamt entgegen. Anmeldeformulare stehen auf der entsprechenden Website (www.volksschulamt.ch > Umsetzung neues Volksschulgesetz > Weiterbildung) zum Download bereit.
Können sich alle Interessierte für die Schulleitungsausbildung Kanton Zürich anmelden?
Die Lehrgänge richten sich an Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, die im Rahmen der Umsetzung des VSG in der Regel neu in Schulleitungsfunktionen eingesetzt werden. Die Anmeldung erfolgt durch die vorgesetzte Schulbehörde (im Rahmen des von der Bildungsdirektion vorgesehenen Kontingents). Die Teilnehmenden müssen über eine E-Mail-Adresse und über einen Zugang zum Internet verfügen.
Können sich alle Interessierte für die Schulleitungsausbildung Kanton Zürich anmelden?
Die Lehrgänge richten sich an Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, die im Rahmen der Umsetzung des VSG in der Regel neu in Schulleitungsfunktionen eingesetzt werden. Die Anmeldung erfolgt durch die vorgesetzte Schulbehörde (im Rahmen des von der Bildungsdirektion vorgesehenen Kontingents). Die Teilnehmenden müssen über eine E-Mail-Adresse und über einen Zugang zum Internet verfügen.
Worin besteht der Unterschied zwischen den bisherigen Schulleitungsausbildungen «Führen einer Bildungsorganisation» und der Schulleitungsausbildung Kanton Zürich?
ZLG «Führen einer Bildungsorganisation»:
Schulleitungsausbildung Kanton Zürich:
Wie beteiligt sich der Kanton an den Kosten der Schulleiterausbildung?
Noch nicht geleitete Schulen haben ein Anrecht auf die finanzielle Beteiligung des Kantons an einer Schulleiterausbildung. Das Volksschulamt legt fest, ab wie vielen Vollzeiteinheiten (VZE) eine Schule Anrecht auf mehrere Schulleitungen hat. Die Kosten für die Ausbildung betragen: NDK: CHF 6000 (Kanton CHF 3000, Gemeinde CHF 3000) Vikariatskosten: ca. CHF 6000 (Verteilung Kanton/Gemeinden gemäss Beitragssatz). Der Kanton beteiligt sich bei noch nicht geleiteten Schulen an der Ausbildung. Bei kommunalen Schulleitungen werden bei Vakanzen die Ausbildung der neuen Schulleitung bis 2009 mitfinanziert. TaV-Schulen haben kein Anrecht mehr auf Mitfinanzierung des Kantons.
Welche Schulleitungsausbildungen werden im Kanton Zürich anerkannt?
Gemäss Volksschulverordnung bezeichnet die Bildungsdirektion die Ausbildungen für Schulleiterinnen und Schulleiter. Derzeit erarbeitet die EDK Anerkennungskriterien. Der Kanton Zürich wird sich an diesem Beschluss orientieren. Die Bildungsdirektion kann im Einzelfall andere gleichwertige Ausbildungen oder die Berufserfahrung einer Schulleiterin oder eines Schulleiters als genügende Ausbildung anerkennen.
Welche weiteren Unterstützungsleistungen bietet die PHZH den Schulleitenden an?
Die Unterstützungsleistungen umfassen ab September 2006 Beratungen, interne Weiterbildungen und Coachings für Schulleitungen. Ab 2007 werden die Angebote für die pädagogischen Schwerpunkte sowie Beratungen und interne Weiterbildungen für QUIMS-Schulen bereit stehen.
Muss ein Schulleiter, der die Schulleitungsausbildung Kanton Zürich besucht zusätzlich das Modul «Mitarbeitergespräche führen» buchen?
Nein, das Modul «Mitarbeitergespräche führen» ist integraler Bestandteil der Schulleitungsausbildung Kanton Zürich (Modul Personalführung – Personalentwicklung).

Kontakt für Aus- und Weiterbildungsangebote

Für alle Fragen zum Anmeldeverfahren Umsetzung VSG wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
umsetzungVSG@vsa.zh.ch

Für alle Fragen inhaltlicher Art zur «Schulleitungsausbildung Kanton Zürich» wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
wbumsetzung-vsg@phzh.ch