FAQ/Fragen zu den Aus- und Weiterbildungsangeboten
Wie können sich die Teilnehmer für die Weiterbildung Umsetzung VSG anmelden?
Die Anmeldung nimmt das Volksschulamt entgegen. Anmeldeformulare stehen auf der entsprechenden Website (www.volksschulamt.ch > Umsetzung neues Volksschulgesetz > Weiterbildung) zum Download bereit.
Die Anmeldung nimmt das Volksschulamt entgegen. Anmeldeformulare stehen auf der entsprechenden Website (www.volksschulamt.ch > Umsetzung neues Volksschulgesetz > Weiterbildung) zum Download bereit.
Können sich alle Interessierte für die Schulleitungsausbildung Kanton Zürich anmelden?
Die Lehrgänge richten sich an Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, die im Rahmen der Umsetzung des VSG in der Regel neu in Schulleitungsfunktionen eingesetzt werden. Die Anmeldung erfolgt durch die vorgesetzte Schulbehörde (im Rahmen des von der Bildungsdirektion vorgesehenen Kontingents). Die Teilnehmenden müssen über eine E-Mail-Adresse und über einen Zugang zum Internet verfügen.
Die Lehrgänge richten sich an Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, die im Rahmen der Umsetzung des VSG in der Regel neu in Schulleitungsfunktionen eingesetzt werden. Die Anmeldung erfolgt durch die vorgesetzte Schulbehörde (im Rahmen des von der Bildungsdirektion vorgesehenen Kontingents). Die Teilnehmenden müssen über eine E-Mail-Adresse und über einen Zugang zum Internet verfügen.
Können sich alle Interessierte für die Schulleitungsausbildung Kanton Zürich anmelden?
Die Lehrgänge richten sich an Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, die im Rahmen der Umsetzung des VSG in der Regel neu in Schulleitungsfunktionen eingesetzt werden. Die Anmeldung erfolgt durch die vorgesetzte Schulbehörde (im Rahmen des von der Bildungsdirektion vorgesehenen Kontingents). Die Teilnehmenden müssen über eine E-Mail-Adresse und über einen Zugang zum Internet verfügen.
Die Lehrgänge richten sich an Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, die im Rahmen der Umsetzung des VSG in der Regel neu in Schulleitungsfunktionen eingesetzt werden. Die Anmeldung erfolgt durch die vorgesetzte Schulbehörde (im Rahmen des von der Bildungsdirektion vorgesehenen Kontingents). Die Teilnehmenden müssen über eine E-Mail-Adresse und über einen Zugang zum Internet verfügen.
Worin besteht der Unterschied zwischen
den bisherigen Schulleitungsausbildungen «Führen einer
Bildungsorganisation» und der Schulleitungsausbildung Kanton Zürich?
ZLG «Führen einer Bildungsorganisation»:
ZLG «Führen einer Bildungsorganisation»:
- Zielpublikum: Lehrerinnen und Lehrer der Volks-, Berufs- und Mittelschulen sowie Ausbildungsverantwortliche öffentlicher und privater Institutionen.
- Inhalte: Pädagogische Organisation, Führungsrolle gestalten, BWL/Bildungssoziologie, Personal- und Arbeitsrecht, Kommunikation für Führungskräfte, PE/Personalförderung; Wahlpflichtmodule.
- Aufbau: 6 Module zu idR 3 Tagen mit Schlusstag, verteilt auf ca. 1 Jahr; Wahlpflichtmodule gemäss Ausschreibung PHZH.
- Kosten: CHF 8100 bzw. CHF 5900 für Lehrpersonen der Volksschule des Kantons Zürich.
- Aufwand: 30 dozentengeleitete Ausbildungstage, total 450 Arbeitsstunden.
- ECTS-Punkte: 15; anrechenbar für Master of Advanced Studies.
- Besonderes zur Methodik: Klassenverband.
Schulleitungsausbildung Kanton Zürich:
- Zielpublikum: Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, die im Rahmen der Umsetzung des VSG in der Regel neu in Schulleitungsfunktionen eingesetzt und von der vorgesetzten Schulbehörde empfohlen werden.
- Inhalte: Kick-off-Veranstaltung (mit Planspiel), Schulorganisation und Schulführung, Arbeit und Gesundheit – Arbeit und Persönlichkeit, Schulentwicklung, Projekttag/Standortbestimmung, Personalführung – Personalentwicklung, Modulgruppe (Wahlpflichtmodule), Abschlusstag.
- Aufbau: 2-tägige Kick-off-Veranstaltung, 3 Module zu 5 Tagen, je 2 Ausbildungstage und Schlusstag. Die Teilnehmenden wählen zwischen den Wahlpflichtmodulen (Modulgruppen) «Mitwirkung in der Schule – Partizipation» und «Pädagogische Qualitätsentwicklung». Laufzeit der gesamten Ausbildung: ca. 1,5 Jahre.
- Kosten: CHF 3000 für die Schulgemeinden (ohne Vikariatskosten).
- Aufwand: 30 dozentengeleitete Ausbildungstage, total 450 Arbeitsstunden.
- ECTS-Punkte: 15; anrechenbar für Master of Advanced Studies.
- Besonderes zur Methodik: Grossgruppen-Methode inkl. Einsatz einer Internet-Plattform (blended-learning).
Wie beteiligt sich der Kanton an den Kosten der Schulleiterausbildung?
Noch nicht geleitete Schulen haben ein Anrecht auf die finanzielle Beteiligung des Kantons an einer Schulleiterausbildung. Das Volksschulamt legt fest, ab wie vielen Vollzeiteinheiten (VZE) eine Schule Anrecht auf mehrere Schulleitungen hat. Die Kosten für die Ausbildung betragen: NDK: CHF 6000 (Kanton CHF 3000, Gemeinde CHF 3000) Vikariatskosten: ca. CHF 6000 (Verteilung Kanton/Gemeinden gemäss Beitragssatz). Der Kanton beteiligt sich bei noch nicht geleiteten Schulen an der Ausbildung. Bei kommunalen Schulleitungen werden bei Vakanzen die Ausbildung der neuen Schulleitung bis 2009 mitfinanziert. TaV-Schulen haben kein Anrecht mehr auf Mitfinanzierung des Kantons.
Noch nicht geleitete Schulen haben ein Anrecht auf die finanzielle Beteiligung des Kantons an einer Schulleiterausbildung. Das Volksschulamt legt fest, ab wie vielen Vollzeiteinheiten (VZE) eine Schule Anrecht auf mehrere Schulleitungen hat. Die Kosten für die Ausbildung betragen: NDK: CHF 6000 (Kanton CHF 3000, Gemeinde CHF 3000) Vikariatskosten: ca. CHF 6000 (Verteilung Kanton/Gemeinden gemäss Beitragssatz). Der Kanton beteiligt sich bei noch nicht geleiteten Schulen an der Ausbildung. Bei kommunalen Schulleitungen werden bei Vakanzen die Ausbildung der neuen Schulleitung bis 2009 mitfinanziert. TaV-Schulen haben kein Anrecht mehr auf Mitfinanzierung des Kantons.
Welche Schulleitungsausbildungen werden im Kanton Zürich anerkannt?
Gemäss Volksschulverordnung bezeichnet die Bildungsdirektion die Ausbildungen für Schulleiterinnen und Schulleiter. Derzeit erarbeitet die EDK Anerkennungskriterien. Der Kanton Zürich wird sich an diesem Beschluss orientieren. Die Bildungsdirektion kann im Einzelfall andere gleichwertige Ausbildungen oder die Berufserfahrung einer Schulleiterin oder eines Schulleiters als genügende Ausbildung anerkennen.
Gemäss Volksschulverordnung bezeichnet die Bildungsdirektion die Ausbildungen für Schulleiterinnen und Schulleiter. Derzeit erarbeitet die EDK Anerkennungskriterien. Der Kanton Zürich wird sich an diesem Beschluss orientieren. Die Bildungsdirektion kann im Einzelfall andere gleichwertige Ausbildungen oder die Berufserfahrung einer Schulleiterin oder eines Schulleiters als genügende Ausbildung anerkennen.
Welche weiteren Unterstützungsleistungen bietet die PHZH den Schulleitenden an?
Die Unterstützungsleistungen umfassen ab September 2006 Beratungen, interne Weiterbildungen und Coachings für Schulleitungen. Ab 2007 werden die Angebote für die pädagogischen Schwerpunkte sowie Beratungen und interne Weiterbildungen für QUIMS-Schulen bereit stehen.
Die Unterstützungsleistungen umfassen ab September 2006 Beratungen, interne Weiterbildungen und Coachings für Schulleitungen. Ab 2007 werden die Angebote für die pädagogischen Schwerpunkte sowie Beratungen und interne Weiterbildungen für QUIMS-Schulen bereit stehen.
Muss
ein Schulleiter, der die Schulleitungsausbildung Kanton Zürich besucht
zusätzlich das Modul «Mitarbeitergespräche führen» buchen?
Nein, das Modul «Mitarbeitergespräche führen» ist integraler Bestandteil der Schulleitungsausbildung Kanton Zürich (Modul Personalführung – Personalentwicklung).
Nein, das Modul «Mitarbeitergespräche führen» ist integraler Bestandteil der Schulleitungsausbildung Kanton Zürich (Modul Personalführung – Personalentwicklung).